Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Montagen der Wälty Storen AG gegenüber ihren Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit dem Vertragsabschluss (s. Ziff. 3) erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung und diesen AGB. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend zu diesen AGB die Bestimmungen der SIA-Norm 118 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) Auftragsbestätigung/Offerte, (2) diese AGB, (3) die SIA-Normen 118 und 342 (Sonnen- und Wetterschutzanlagen) in der jeweils aktuellen Fassung.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, für 3 Monate verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt, die Offerte unterzeichnet retourniert wird oder die Ausführung der Leistung beginnt. Masse in der Offerte basieren oft auf Plänen oder Schätzungen; massgebend sind die effektiven Masse am Bau (Naturmass). Ergibt sich gegenüber der Offerte eine wesentliche Mengen- oder Massabweichung, informiert die Wälty Storen AG die Kundschaft unverzüglich. Mehr- oder Minderkosten werden vor Ausführung schriftlich ausgewiesen und bedürfen der schriftlichen Freigabe; ausgenommen sind geringfügige Abweichungen sowie Massnahmen, die aus Sicherheits- oder Bauablaufgründen sofort erforderlich sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Wälty Storen AG vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben. Unvorhergesehene Mehrarbeiten (z.B. Anpassungen am Mauerwerk, Demontage alter, nicht erwähnter Anlagen) werden nach Regie zu den aktuellen Ansätzen (Stunden/ Materialsätze) zuzüglich Spesen verrechnet.
5. Termine und Ausführung
Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten, sind jedoch – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart – unverbindlich. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (dazu zählen auch Pandemien), Lieferengpässen der Hersteller oder Witterungsverhältnissen, die eine Montage verunmöglichen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer-/ Montagefrist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Liefer-/ Montageverzug sind ausgeschlossen, soweit die Wälty Storen AG den Verzug nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt nur berechtigt, wenn (i) eine schriftlich angesetzte angemessene Nachfrist unbenutzt abgelaufen ist und (ii) die Leistungserbringung für den Kunden unzumutbar ist, bei höherer Gewalt ist ein Rücktritt frühestens nach einer Verzögerung von 60 Kalendertagen zulässig.
6. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt sicher, dass der Zugang zum Arbeitsort gewährleistet ist. Sofern nicht anders offeriert, sind folgende Leistungen bauseits (durch den Kunden) rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Werden diese Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist die Wälty Storen AG berechtigt, Termine angemessen zu verschieben und den daraus entstehenden Mehraufwand (insbesondere Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten sowie Zusatzaufwendungen) nach Regie zu verrechnen; weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
- Gerüste oder Hebebühnen ab einer Arbeitshöhe von 3 Metern (gemäss SUVA-Vorschriften).
- Elektroanschlüsse bis zum Storen/ Motor sowie der Endanschluss durch einen Elektriker.
- Schutz von Bodenbelägen und Möbeln im Montagebereich.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Rechnungsstellung gemäss den Bestimmungen der SIA-Norm 118.
Keine Gewährleistung wird übernommen für:
- Schäden durch Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Vereisung). Aussenstoren sind bei Wind/Sturm einzufahren.
- Handelsübliche Abweichungen (z.B. Wickelfalten, Knickfalten oder Welligkeit bei Markisentüchern gemäss VSR-Richtlinien).
- Schäden durch unsachgemässe Bedienung.
- Glasbruch durch Hitzestau (Thermoschock), wenn Storen zu nah am Glas montiert werden müssen (auf Kundenwunsch).
Für Sach- und Personenschäden haftet Wälty Storen AG nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Wälty Storen AG. Bei Zahlungsverzug ist die Wälty Storen AG berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung (oder bis zur Leistung angemessener Sicherheiten) zu sistieren. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Wälty Storen AG die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts verlangen; der Kunde wirkt bei der Beschaffung der hierfür notwendigen Unterlagen und Erklärungen mit.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Wälty Storen AG, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
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Lohwisstrasse 36
8123 Ebmatingen (Maur)
Tel.: 044 980 10 72
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